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Kommentare zu Verordnungen

Fäkalienbehandlung in Kleingärten

Abwasser und Fäkalien im Kleingarten

Der Umgang mit Abwasser unterliegt strengen ge-
setzlichen Regelungen. Abwasser ist durch seinen
Gebrauch in seinen Eigen-schaften verändertes Was-
ser und muss ordnungs-gemäß gesammelt und einer
fachgerechten Reinigung zugeführt werden. Es gilt
das Gebot der Abwasser-vermeidung.


Umsetzung in den Dresdner Kleingartenvereinen

Die Ausbringung bzw. Versickerung von Abwasser/
Fäkalabwasser jeglicher Art in der Parzelle oder ander-weitig im Vereinsgelände - auch von getrennt erfasstem Urin und Fäkalien aus Trenn-toiletten - ist nicht erlaubt.

Gemäß Sächsischer Rahmenkleingartenordnung
sind Gemeinschaftstoiletten, nach Möglichkeit mit
Anschluss an die öffentliche Kanalisation, bevorzugt
zu verwenden.


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